Die Stadt Krakow am See ist ein" Staatlich anerkannter Luftkurort"
und erhebt demzufolge eine Kurabgabe. Die Kurabgabe ist am Tag der Anreise beim Gastgeber in bar zu entrichten. Die Kurkarten werden Ihnen in Druckform ausgehändigt oder auf Wunsch per Mail in digitaler Form zugesendet.
Für alle Personen ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Kurabgabe: 1,50 €
Befreiung von der Kurabgabe
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17 .Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit.
Schwerbehinderte (mit einem Grad der Behinderung ab 50%) und deren Begleitpersonen, sofern die ständige Begleitung des Schwerbehinderten laut ärztlicher Bescheinigung/ amtlichen Ausweis ausgewiesen ist.
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