Die Stadt Krakow am See ist ein" Staatlich anerkannter Luftkurort"
und erhebt demzufolge eine Kurabgabe.
Für alle Personen ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Kurabgabe: 1,50 €
Befreiung von der Kurabgabe
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17 .Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit.
Schwerbehinderte (mit einem Grad der Behinderung ab 50%) und deren Begleitpersonen, soferndie ständige begleitungdes Schwerbehinderten lautärztlicher bescheinigung/ amtlichen Ausweis ausgewiesen ist.
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