Die Stadt Krakow am See ist ein" Staatlich anerkannter Luftkurort"
und erhebt demzufolge eine Kurabgabe.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16 .Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit.
Für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr beträgt die Kurabgabe:
in der Hauptsaison
01.04.-30.09. 1,50 €
in der Nebensaison
01.10.-31.03. 0,50 €
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